Allgemeine Teilnahme- und Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen“
Die FGSV e. V. erbringt gegenüber den Teilnehmenden Leistungen im Rahmen von Veranstaltungen aufgrund der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- Veranstaltungen sind von der FGSV e. V. angebotene Seminare, Kolloquien, Tagungen, Kongresse, Kurse, Workshops oder Ähnliches.
- Teilnehmende können vor Veranstaltungsbeginn jederzeit durch schriftliche Erklärung zurücktreten(Stornierung). Bei einer Stornierung bis 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn wird keine Teilnahmegebühr erhoben, danach werden Stornierungskosten fällig. Für jede bereits registrierte Person kann im Verhinderungsfall einmalig kostenfrei ein Ersatz benannt werden.
- Entgeltfreie Veranstaltungen kann die FGSV e. V. nach eigenem freiem Ermessen je- derzeit absagen.
- Entgeltpflichtige Veranstaltungen kann die FGSV e. V. aus wichtigen, von der FGSV e. V. nicht zu vertretendenGründen (insbesondere bei Erkrankung von Referierenden oder bei zu geringer Teilnehmendenzahl) spätestens sechs Werktage vor Beginn absagen. Wenn möglich, bietet die FGSV e. V. den Teilnehmenden in diesem Fall eine Umbuchung auf eine andere Veranstaltung an, ohne dafür Umbuchungskosten zu verlangen.Bei Nichtinanspruchnahme werden bereits geleistete Zahlungen erstattet. Weitergehende Ansprüche,insbesondere auf Schadensersatz, können aus der Absage nicht geltend gemacht werden. Insbesonderewerden Kosten, die durch die Absage entstehen (z. B. eventuell zu tragende Stornierungs- oder Umbuchungsgebühren für von den Teilnehmenden gebuchte Transportmittel oder Übernachtungskosten) durch die FGSV e. V. nicht ersetzt.
- Die FGSV e. V. behält es sich vor, einzelne Vorträge, Referierende und oder Inhalte einer Veranstaltung zu ersetzen oder entfallen zu lassen, es sei denn, dass dadurch der Gesamtcharakter der Veranstaltung wesentlich beeinträchtigt wird. Ebenso kann die FGSV e. V. Termine und/oder Orte der Veranstaltungen ändern, es sei denn, dass dafür keine triftigen Gründe vorliegen und dadurch berechtigte Interessen der Teilnehmenden wesentlich beeinträchtigt werden.
- Die Veranstaltung kann in Bild und/oder Ton dokumentiert werden. Die Teilnehmenden willigen ein, dass Bild- und/oder Tonaufnahmen der Veranstaltung, auf denen die Teilnehmenden erkennbar wiedergegeben sind, für alle gegenwärtigen und zukünftigen Medien insbesondere zu Zwecken der Qualitätssicherung und derBerichterstattung ganz oder teilweise veröffentlicht werden.
- Die FGSV e. V. ist berechtigt, Rechnungen elektronisch zu übermitteln.
- Die von den Teilnehmenden zu zahlende Vergütung ist in den Bedingungen der einzelnen Veranstaltungfestgelegt.
- Teilnehmende, die keine Verbraucher sind, stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als der Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.
- Soweit sich aus dem vorgesagten einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen oder denZusatzbedingungen nichts anderes ergibt, haftet die FGSV e. V. bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
- Auf Schadensersatz haftet die FGSV e. V. – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen derVerschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die FGSV e. V. vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach gesetzlichen Vorschriften nur
a. für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b. für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht; in diesem Fall ist die Haftung der FGSV e. V. jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadensbegrenzt. - Auf Schadensersatz haftet die FGSV e. V. – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen derVerschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die FGSV e. V. vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach gesetzlichen Vorschriften nur
a. für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b. für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht; in diesem Fall ist die Haftung der FGSV e. V. jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadensbegrenzt.